Honorar

Honorarvereinbarung


"Es gibt nichts Wichtigeres als unsere gute Gesundheit
- das ist unsere Hauptkapitalanlage."
Arlen Spencer

       Gesetzlich Krankenversicherte
               und/oder Selbstzahler

Heilpraktikerleistungen sind von der Erstattung durch gesetzliche Kassen generell ausgenommen. Sollten Sie gesetzlich versichert sein oder eine Abrechnung über Ihre private Krankenkasse nicht wünschen, berechne ich Ihnen als Selbstzahler einen Satz von 90 € je Therapiestunde (50 Minuten). Die Kosten für den Ersttermin (mit ausführlicher Anamnese und ggf. Untersuchung) liegen bei 110 €. Folgetermine werden nach Zeit und Aufwand berechnet (Beispiel Folgetermin: Ohrakupunktur 45,00 €; Beispiel Folgetermin: Taping-Anlage 18 €; Beispiel Folgetermin: Wiederholungsrezept inkl. Erörterung 9 €). Die voraussichtlichen Kosten Ihrer Therapie werden selbstverständlich vor Behandlungsbeginn mit Ihnen besprochen.
Für Paar- und Eheberatungen berechne ich für den Ersttermin 150 €, jeder weitere Termin kostet 90 € (50 Minuten).

Privat Versicherte oder privat Zusatzversicherte

Der Markt der Privatkassen ist mittlerweile sehr unübersichtlich und die einzelnen Kassen unterscheiden sich teils stark in ihrem Erstattungsverhalten. Bitte sehen Sie daher in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung die von Ihnen gewünschte Heilpraktikerleistung prinzipiell und/oder zumindest teilweise erstattet. Wenn Sie eine  Abrechnung über Ihre Versicherung wünschen, erhalten Sie eine Rechnung nach GebüH-Rahmen (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker), die Sie dann bei Ihrer Privatkasse einreichen können. Je nach gewünschtem Therapieverfahren und Aufwand ist es möglich, dass Rechnungsbeträge höher ausfallen, als im Gebührenverzeichnis (aus dem Jahr 1985) vorgesehen. Zahlbar ist immer, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Krankenkasse, der komplette Rechnungsbetrag.
Kosten für Therapien die nicht von den Kassen erstattet werden, können unter Umständen als ‚außergewöhnliche Belastungen‘ von der Steuer abgesetzt werden.

Soziales Honorar

Jeder kann in die Situation geraten, dass es finanziell gerade für das Nötigste reicht. Daher biete ich Ihnen, im Falle sozialer Not, einen ermäßigten Tarif an. Für einen Ersttermin (Heilbehandlung oder psychotherapeutische Sitzung) wird dann die Hälfte des üblichen Stundensatzes fällig (also 55 € anstatt 110 €). Bitte sprechen Sie mich schon bei der Terminabsprache an, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten.

Allgemeine Informationen

Coachings, Firmenseminare, Workshops, Vorträge
Termine und Konditionen auf Anfrage


Bezahlung
Das Behandlungshonorar für den Ersttermin (110 €) wird in bar fällig, Sie erhalten selbstverständlich eine Quittung. Für nachfolgende Termine stelle ich Ihnen dann eine Rechnung.


Sind Sie privat versichert und wünschen eine Abrechnung über Ihre private Krankenkasse, sende ich Ihnen die Rechnung zu.


Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto (unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Krankenkasse).


Terminverschiebung     
Natürlich kann ein Termin verschoben werden. Bitte geben Sie in diesem Falle spätestens 24 Stunden vorher Bescheid, damit der Termin erneut vergeben werden kann. Bei sehr kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) behalte ich mir vor, meinen Verdienstausfall in Rechnung zu stellen.

Noch Fragen?

Gern beantworte ich Ihre Fragen persönlich!
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