Honorarvereinbarung
Gesetzlich Krankenversicherte
und/oder Selbstzahler
Heilpraktikerleistungen sind von der Erstattung durch gesetzliche Kassen generell ausgenommen. Meine Leistungen werden grundsätzich auf Selbstzahlerbasis nach festen Honorarsätzen abgerechnet, die sich nach Art und Dauer der Behandlung bzw. Beratung richten.
Erstgespräch bis 50 Minuten 110,-
Beratungsgespräch bis 50 Minuten 90,-
Beratungsgespräch bis 25 Minuten 45,-
Beratungsgespräch bis 12 Minuten 23,-
Hypnose 90,-
Psychotherapie bis 50 Minuten 90,-
(Ohr-)Akupunktur bis 30 Minuten, inklusive TDP-Behandlung 55,-
Die voraussichtlichen Kosten Ihrer Therapie werden selbstverständlich vor Behandlungsbeginn mit Ihnen besprochen.
Für Paar- und Eheberatungen berechne ich für den Ersttermin 150 €, jeder weitere Termin kostet 110 € (50 Minuten).
Privat Versicherte oder privat Zusatzversicherte
Sofern eine Erstattung durch Beihilfestellen, private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen möglich ist, kann ich eine Rechnung in Anlehnung an das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heikpraktiker erstellen (GebüH). Bitte beachten Sie, dass dieses Gebührenverzeichnis aus dem Jahr 1985 stammt, seither nicht aktualisiert wurde und somit nicht mehr den heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entspricht. Daher verwende ich zwar auf Wunsch die GebüH-Ziffern, jedoch mit individuell festgelegten Honorarsätzen, die über den dort genannten Beträgen liegen können.
Einige Kostenträger übernehmen bestimmte Leistungen nur teilweise, unter festgelegten Voraussetzungen oder schließen einzelne Therapieformen, wie beispielsweise die Psychotherapie durch Heilpraktiker, grundsätzlich aus. Mir ist es wichtig, Ihnen die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen - unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Erstattung durch Kostenträger erfolgt. Die Wahl der angewandten Methoden richtet sich daher nach meiner fachlichen Einschätzen und Ihren individuellen Bedürfnissen.
Die Rechnung kann zur Kostenerstattung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle eingereicht werden. Eine vollständige oder teilweise Erstattung ist jedoch nicht garantiert und hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bzw. den geltenden Beihilfevorschriften ab. Ich empfehle Ihnen, sich vor Behandlungsbeginn über die Erstattungsmöglichkeiten zu informieren.
Unabhänig von einer etwaigen Erstattung ist das Honorar in voller Höhe nach Rechnungserhalt zu überweisen.
Soziales Honorar
Jeder kann in die Situation geraten, dass es finanziell gerade für das Nötigste reicht. Daher biete ich Ihnen, im Falle sozialer Not, einen ermäßigten Tarif an. Für einen Ersttermin (Heilbehandlung oder psychotherapeutische Sitzung) wird dann die Hälfte des üblichen Stundensatzes fällig (also 55 € anstatt 110 €). Bitte sprechen Sie mich schon bei der Terminabsprache an, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten.
Allgemeine Informationen
Coachings, Firmenseminare, Workshops, Vorträge
Termine und Konditionen auf Anfrage
Bezahlung
Das Behandlungshonorar für den Ersttermin (110 €) wird in bar fällig, Sie erhalten selbstverständlich eine Quittung. Für nachfolgende Termine stelle ich Ihnen dann eine Rechnung.
Sind Sie privat versichert und wünschen eine Abrechnung über Ihre private Krankenkasse, sende ich Ihnen die Rechnung zu.
Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto (unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Krankenkasse).
Terminverschiebung
Natürlich kann ein Termin verschoben werden. Bitte geben Sie in diesem Falle spätestens 24 Stunden vorher Bescheid, damit der Termin erneut vergeben werden kann. Bei sehr kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) behalte ich mir vor, meinen Verdienstausfall in Rechnung zu stellen.